Auswirkungen der Trinkwasserinitiative
Änderungen in der Verfassung
In der Verfassung würde unter anderem Folgendes ergänzt (fett Gedrucktes wäre neu):
- [Der Bund sorgt für eine] sichere Versorgung der Bevölkerung mit gesunden Lebensmitteln und sauberem Trinkwasser.
- [Der Bund] ergänzt das bäuerliche Einkommen durch Direktzahlungen zur Erzielung eines angemessenen Entgelts für die erbrachten Leistungen, unter der Voraussetzung eines ökologischen Leistungsnachweises, der die Erhaltung der Biodiversität, eine pestizidfreie Produktion und einen Tierbestand, der mit dem auf dem Betrieb produzierten Futter ernährt werden kann, umfasst.
- [Der Bund] schliesst Landwirtschaftsbetriebe von Direktzahlungen aus, die Antibiotika in der Tierhaltung prophylaktisch einsetzen oder deren Produktionssystem einen regelmässigen Einsatz von Antibiotika nötig macht.
Erklärung
Wenn die Trinkwasserinitiative angenommen wird, dann werden Direktzahlungen nur noch unter zusätzlichen Bedingungen ausbezahlt. Nämlich nur noch, wenn komplett pestizidfrei produziert wird und keine Antibiotika vorbeugend oder regelmässig verwendet werden. Ausserdem müssen die Landwirtinnen und Landwirte ihre Tiere ausschliesslich mit selbst produzierten Nahrungsmitteln ernähren können. Für Landwirtinnen und Landwirte, die auf Direktzahlungen verzichten, ändert sich jedoch nichts.
Laut der Abschätzung von Agroscope würde es durch den vollständigen Verzicht auf Pestizide einen Ertragsverlust in der Lebensmittelproduktion geben.