Grundlagen

Der Artikel 104 der Schweizerischen Bundesverfassung verpflichtet den Bund Massnahmen zu ergreifen, um unter anderem folgende Ziele zu erreichen.

  • Erhaltung der Nahrungssicherheit der Bevölkerung
  • Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und Pflege der Kulturlandschaften

Dazu verwendet der Bund Direktzahlungen und wirtschaftliche Anreize (Subventionen).

Direktzahlungen

Mit Direktzahlungen meint man eine finanzielle Unterstützung für Landwirtinnen und Landwirte durch den Bund. Jährlich werden 2.8 Milliarden Franken ausbezahlt. Ohne Direktzahlungen verdienten sie nicht genug Geld und müssten die Preise für ihre Produkte erhöhen. Dies hätte zur Folge, dass viel weniger Schweizer Produkte gekauft und mehr Produkte vom Ausland importiert würden, da diese billiger wären.

Um Direktzahlungen zu erhalten, müssen verschiedene Bedingungen erfüllt werden, welche im Ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) aufgeführt sind.

Subventionen

Subventionen sind ähnlich wie Direktzahlungen, nur werden sie indirekt ausbezahlt. Den Landwirtinnen und Landwirten wird also nicht einfach direkt Geld überwiesen, sondern ihnen werden unter anderem die Zollkosten verringert.